Gelbe Seiten - Fachbücher - Fachzeitschriften
Unternehmen Presse Beruf AGB
Header
  Gelbe Seiten Gelbe Seiten regional DasTelefonbuch Fachzeitschriften Bücher Informationstechnik
  Verzeichnisse 2010
  Fachzeitschriften

Allgemeine Geschäftsbedingungen – DasTelefonbuch 2010

1. Änderungswünsche bezüglich der Standard-Einträge sind an die Niederlassungen der Deutschen Telekom AG (bzw. an den zuständigen Carrier) zu richten. Es ist dem Telefonteilnehmer freigestellt, die von der Deutschen Telekom AG vorgenommene Eintragung in der für ihn zweckmäßigsten Art und Weise in werbende bzw. hervorgehobene Einträge zu erweitern und zu vergrößern. Um die Übersichtlichkeit des Telefonbuches nicht zu beeinträchtigen, ist nur eine einheitliche Darstellung der Basiseinträge und Textanzeigen möglich.

2. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise. Eine Bestellung ist rechtskräftig erteilt und kann weder zurückgezogen noch verkleinert werden. Für die Schlütersche Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, nachfolgend als Verlag bezeichnet, ist der Auftrag wirksam, wenn er ihn nach festgelegten, für alle Kunden einheitlichen Grundsätzen nicht binnen 28 Werktagen zurückweist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Erklärung des Verlages, so gilt der Auftrag als stillschweigend angenommen.

3. Aufgrund des abgeschlossenen Vertrages schuldet der Verlag dem Aufraggeber, nachfolgend als Besteller bezeichnet, die Veröffentlichung der bestellten Werbeeinträge nach Wortlaut, Schriftbild und sonstiger Ausgestaltung in den im Auftragsschein bezeichneten Telefonbuch.

4. Falls erforderliche Druckunterlagen nicht bis Anzeigenschluss eingesandt werden, kann der Verlag den Eintragungstext nach den Unterlagen der Deutschen Telekom AG bzw. zuständiger Carrier selbst festlegen. Ein Anspruch wegen Nichtausführung oder unvollständiger Ausführung kann nicht erhoben werden; die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.

5. Außerhalb der alphabetischen Reihenfolge können 2-spaltige Anzeigen mit den Höhen 45, 60, 75 und 90 mm, 4-spaltige Anzeigen mit Höhen 45, 60, 75 mm sowie 1/3-Seiten, 2/3-Seiten und 1/1-Seiten bestellt werden. Mehrspaltige Anzeigen werden der Größe nach entweder auf der rechten oder der linken äußeren Buchseite platziert. Aus umbruchtechnischen Gründen behält sich der Verlag eine andere Platzierung vor.

6. DasTelefonbuch wird im Offset-Verfahren, vierfarbig (Euroskala), 54er-AM-Rater bzw. FM-Raster gedruckt. Bei Sonderfarben erfolgt eine Umsetzung in Euroskala.

7. Es kann weder die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen des Buches noch ein Konkurrenzausschluss vereinbart werden.

8. Korrekturabzüge können nur bei Neusatz von mehrspaltigen Anzeigen oder Seitenteilen und nur bei besonderer Vereinbarung geliefert werden. Einmalige Textkorrekturen sind kostenfrei, vollständige Satzänderungen werden berechnet. Der übersandte Korrekturabzug gilt zwei Tage nach Absendung als dem Besteller zugegangen. Gibt der Besteller den Korrekturabzug nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurück, gilt seine Genehmigung zum Druck als erteilt, worauf er bei Übersendung des Korrekturabzuges hingewiesen wird.

9. Die Full-Service-Werbeagenturen und Werbungsmittler sind zahlungspflichtige Besteller, sofern sie die Agenturprovisionen in Anspruch nehmen. Sie sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Agenturkunden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Agenturprovision darf an die Agenturkunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

10. Für die Richtigkeit des Eintragungstextes/Inhaltes seiner Werbeanzeige ist der Besteller verantwortlich. Eine sinngemäße Änderung kann der Verlag vornehmen, wenn von der Deutschen Telekom AG Rufnummern- bzw. Anschriftänderungen gemeldet werden, eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Der Verlag kann darüber hinaus die Änderungen von Eintragungstexten aus wichtigem Grund verlangen (z. B. unlauterer Wettbewerb). Der Besteller ist für den Inhalt der bestellten Veröffentlichung und für alle gemachten Angaben allein verantwortlich. Es ist ausschließlich Sache des Bestellers, wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche Fragen sowie Fragen bzgl. der Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Werden Mehrwert-Rufnummern in Werbeanzeigen veröffentlicht, verpflichtet sich der Besteller die Pflichtangaben zu den Preisen gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere für den Wahrheitsgehalt der bestellten Werbung. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die ihre Ansprüche im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten gegen den Verlag geltend machen, haftet allein der Besteller, der den Verlag von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt.

11. Der Verlag behält sich bis zur Veröffentlichung des bestellten Eintrages ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vor, falls ein Auftrag wegen seiner Herkunft, seines Inhalts oder seiner Form gegen die für die Telefonbücher maßgeblichen Grundsätze verstößt, so u. a. durch marktschreierische Aufmachung und sittenwidrigen Inhalt oder Verstoß gegen die religiöse oder politische Neutralität. Ferner hat der Verlag ein Rücktrittsrecht, wenn der Besteller oder ein mit ihm im Konkurrenzverbund stehendes Unternehmen aus vorhergehenden Aufträgen in Zahlungsverzug ist. Ein Rücktrittsrecht besteht für den Verlag auch in Fällen nachträglicher Kenntnis vom Vermögensverfall oder der Illiquidität des Bestellers oder eines mit ihm im Konzernverbund stehenden Unternehmens.

12. Stornierungen durch den Besteller bedürfen der Schriftform. Wird der Vertrag auf Wunsch des Bestellers ausnahmsweise mit Einverständnis des Verlages aufgehoben, werden dem Besteller 40 % des Insertionsnettopreises berechnet. Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass dem Verlag ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

13. Ansprüche auf Neudruck oder Zurückhaltung des Telefonbuches oder auf Einfügung bzw. Versendung von Berichtigungseinträgen können von dem Besteller nicht geltend gemacht werden. Nacherfüllung ist ausgeschlossen.

14. Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Verlag nur verpflichtet, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.

14.1 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Nicht zu vertreten hat der Verlag, wenn einzelne Angestellte einfach fahrlässig bei der Abwicklung massenhafter Anzeigenaufträge gehandelt haben, und die Fehler durch notwendige und zumutbare Kontrolle und Überwachung nicht erkannt wurden (Ausreißer im Massengeschäft). Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Verlag keine Haftung.

14.2 Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist die Haftung des Verlages für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Des Weiteren ist die Haftung in solchen Fällen auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.

14.3 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadensersatz. Durch höhere Gewalt hervorgerufene Terminverzögerungen befreien allerdings nicht von der beiderseitigen Leistungspflicht.

14.4 Sämtliche Haftungsausschlüsse und Verjährungsregeln betreffen nicht Ansprüche aus Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.

15. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Verlag spätestens 30 Tage nach Erscheinen des Telefonbuches (Erscheinungsdatum = Rechnungsdatum) schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch.

16. Rechte des Bestellers bei Mängeln verjähren 1 Jahr nach Erscheinungsdatum (=Rechnungsdatum). Das gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlages oder seiner Erfüllungsgehilfen.

17. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Eintragung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen Bestellung zu verweigern.

18. Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Auftraggebers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

19. Ein bestimmter Erscheinungstermin des Telefonbuches kann nicht vereinbart werden. Die Herausgabe des Buches richtet sich nach der entsprechenden Disposition der Deutschen Telekom Medien GmbH. Die Geltungsdauer beträgt 12 Monate; eine bis zu sechsmonatige Verlängerung oder Verkürzung der Geltungsdauer durch die Deutsche Telekom Medien GmbH wird von beiden Seiten folgenlos hingenommen.

20. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum (Erscheinen des Buches) ohne Abzug zahlbar. Für Vorauszahlung des gesamten Entgelts innerhalb 14 Tagen nach Auftragserteilung werden 3 % Skonto gewährt. Für die Mehrwertsteuer ist der Satz maßgebend, der bei der Herausgabe des Telefonbuches gültig ist.

21. Der Verlag kann Vorauszahlung insbesondere dann verlangen, wenn der Besteller oder ein mit ihm im Konzernverbund stehendes Unternehmen sich bei der Bezahlung anderer Aufträge im Verzug, im Vermögensverfall befindet oder illiquide ist.

22. Name und Anschrift des Bestellers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Der Besteller ist damit einverstanden, dass die hiermit bestellte(n) Eintragung(en) eventuell in elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden kann/können.

23. Der Besteller ist damit einverstanden, dass seine hiermit bestellte(n) Eintragung(en) bzw. der Inhalt in den gemeinsamen elektronischen Verzeichnissen und Informationsdiensten von dem(n) Verlag(en) und/oder DeTeMedien veröffentlicht wird/werden, ungeachtet eines eventuellen Widerspruches gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in elektronischen Verzeichnissen (§10 TDSV).

24. Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass er der Verwendung seiner E-Mail-Adresse für Werbung des Verlages jederzeit widersprechen kann.

25. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Hannover, wenn der Besteller Kaufmann ist. Das gilt auch, wenn der Besteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.

26. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg rechtlich wirksam und am ehesten durchführbar erreicht werden kann.

(Stand: September 2009)



Branchensuche
GelbeSeiten
Lokale Websuche
GelbeSeiten
WAS?
WO?
Aktualisiert am 06.10.2009
Seitenanfang