1. Jeder gewerbliche Telefonteilnehmer im Geltungsbereich des Buches wird in Gelbe Seiten einmal in einer Grundbranche kostenlos in Grundschrift aufgeführt. Dieser im Regelfall einzeilige Grundeintrag erscheint unter einer Branchen-, Geschäfts- oder Berufsbezeichnung, die den Angaben des Telefonteilnehmers entspricht, und beschränkt sich auf Namen, Adresse und Rufnummer. Alle über diese Eintragung hinausgehenden Aufnahmewünsche sind kostenpflichtig und führen zum Wegfall des Grundeintrages. Es gelten jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise. Durch Wegfall des Grundeintrages ersparte Aufwendungen der Schlüterschen Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG, nachfolgend als Verlag bezeichnet, sind in der jeweils gültigen Preisliste eingerechnet. Aufgrund dieses Vertrages schuldet der Verlag gegenüber dem Auftraggeber, nachfolgend als Besteller bezeichnet, die Veröffentlichung der bestellten Werbeeinträge nach Wortlaut, Schriftbild und sonstiger Ausgestaltung in den im Auftragsschein bezeichneten Gelbe Seiten.
2. Einträge lokaler Inserenten aus dem Verbreitungsgebiet werden zum Kundenpreis berechnet. Bei Auftragserteilung über Full-Service-Agenturen, Werbeagenturen oder Werbungsmittler erfolgt die Annahme und Berechnung zu den jeweiligen Agenturpreisen. Beansprucht eine Agentur den Kundenpreis, so kann darauf keine Mittlervergütung gewährt werden.
3. Die Full-Service-Werbeagenturen und Werbungsmittler sind zahlungspflichtige Besteller, sofern sie die Agenturprovisionen in Anspruch nehmen. Sie sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Agenturkunden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Agenturprovision darf an die Agenturkunden weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.
4. Die Aufnahme zu besonders gewünschten Suchwörtern (das sind die mit einem * versehenen bzw. noch nicht vorhandenen Branchen) bedingt zumindest einen Kompakteintrag, mit Ausnahme von Berufsgruppen, die ganz oder teilweise Werbebeschränkungen unterliegen.
5. Firmen, die mit ihrem Hauptsitz nicht im Geltungsbereich von Gelbe Seiten ansässig sind, können dort (auswärtige Bücher) nur als hervorgehobene Zeileneinträge (mindestens 5 Zeilen), Kompakteinträge, Werbeeinträge und Großanzeigen Aufnahme finden.
6. Sammelwerbung bedarf in jedem Einzelfall der schriftlichen Einwilligung durch den Verlag, der diese ohne Angabe von Gründen versagen kann.
7. Falls erforderliche Druckunterlagen nicht bis Anzeigenschluss eingesandt werden, kann der Verlag den Eintragungstext nach den Unterlagen der Deutschen Telekom AG bzw. des zuständigen Carriers selbst festlegen. Ein Anspruch wegen Nichtausführung oder unvollständiger Ausführung kann nicht erhoben werden; die Zahlungsverpflichtung bleibt bestehen.
8. Außerhalb der redaktionellen Reihenfolge können zweispaltige Anzeigen mit den Höhen 45, 60, 75 und 90 mm, vierspaltige Anzeigen mit den Höhen 45, 60, 75 mm sowie 1/3-Seiten, 2/3-Seiten und 1/1-Seiten bestellt werden. Eine die Platzierung betreffende Vereinbarung, die über die Angabe „Anzeige zur Branche . . .“ hinausgeht, ist ungültig. Mehrspaltige Anzeigen werden der Größe nach entweder auf der rechten oder der linken äußeren Buchseite platziert. Aus umbruchtechnischen Gründen behält sich der Verlag eine andere Platzierung vor. Die Anzeige kann in diesen Fällen auch außerhalb der Branche veröffentlicht werden. Damit die Vollständigkeit der Branche, zu der eine mehrspaltige Anzeige abgeschlossen wird, erhalten bleibt, wird in den fortlaufenden Text der betreffenden Rubrik ein Hinweis eingefügt.
8.1 Bei alphabetischer Sortierung von Einträgen werden Geschäfts- und Firmenbezeichnungen, die ersichtlich zum Zwecke einer vorderen Platzierung entstanden sind (z.B. Verwendung von mehr als zwei „A" am Anfang), nach beliebigem Ermessen durch den Verlag platziert.
8.2 Die Aufnahme von Anzeigen an bestimmten Plätzen des Buches kann verbindlich für den Verlag nicht vereinbart werden. Der Verlag muss sich Änderungen in der Branchenbenennung sowie Branchenumstellungen aus umbruchtechnischen Gründen vorbehalten. Konkurrenzausschluss kann nicht vereinbart werden.
9. Korrekturabzüge können nur bei Neusatz von mehrspaltigen Anzeigen oder Seitenteilen und nur bei besonderer Vereinbarung geliefert werden. Einmalige Textkorrekturen sind kostenfrei, vollständige Satzänderungen werden berechnet. Der übersandte Korrekturabzug gilt zwei Tage nach Absendung als dem Besteller zugegangen. Gibt der Besteller den Korrekturabzug/-ausdruck nicht innerhalb einer angemessenen Frist zurück, gilt seine Genehmigung zum Druck als erteilt, worauf er bei Übersendung des Korrekturabzuges hingewiesen wird.
10. Für die Richtigkeit des Eintragungstextes/Inhaltes seiner Werbeanzeige ist der Besteller verantwortlich. Eine sinngemäße Änderung kann der Verlag vornehmen, wenn von der Deutschen Telekom AG Rufnummern- bzw. Anschriftenänderungen gemeldet werden, eine Verpflichtung hierzu besteht nicht. Der Verlag kann darüber hinaus die Änderungen von Eintragungstexten aus wichtigem Grund verlangen (z.B. unlauterer Wettbewerb). Der Besteller ist für den Inhalt der bestellten Veröffentlichung und für alle gemachten Angaben allein verantwortlich. Es ist ausschließlich Sache des Bestellers, wettbewerbs-, marken-, urheber- oder namensrechtliche Fragen sowie Fragen bzgl. der Preisangabe bei Premium-Dienste-Rufnummern vor Erteilung des Auftrages von sich aus zu klären. Werden Mehrwert-Rufnummern in Werbeanzeigen veröffentlicht, verpflichtet sich der Besteller die Pflichtangaben zu den Preisen gemäß TKG einzuhalten und zu veröffentlichen. Der Verlag übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere für den Wahrheitsgehalt der bestellten Werbung. Im Falle der Inanspruchnahme durch Dritte, die ihre Ansprüche im Zusammenhang mit den veröffentlichten Inhalten gegen den Verlag geltend machen, haftet allein der Besteller, der den Verlag von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter freistellt.
11. Eine Bestellung ist rechtskräftig erteilt und kann weder zurückgezogen noch verkleinert werden. Für den Verlag ist der Auftrag wirksam, wenn er ihn nach festgelegten, für alle Kunden einheitlichen Grundsätzen nicht binnen 28 Werktagen zurückweist. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche Erklärung des Verlages, so gilt der Auftrag als stillschweigend angenommen.
12. Der Verlag behält sich bis zur Veröffentlichung ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vor, falls ein Auftrag wegen seiner Herkunft, seines Inhalts oder seiner Form gegen die für die Branchentelefonbücher maßgeblichen Grundsätze verstößt, so u. a. durch marktschreierische Aufmachung und sittenwidrigen Inhalt oder Verstoß gegen die religiöse oder politische Neutralität. Ferner hat der Verlag ein Rücktrittsrecht, wenn der Besteller oder ein mit ihm im Konzernverbund stehendes Unternehmen aus vorhergehenden Aufträgen in Zahlungsverzug ist. Ein Rücktrittsrecht besteht für den Verlag auch in Fällen nachträglicher Kenntnis vom Vermögensverfall oder der Illiquidität des Bestellers oder eines mit ihm im Konzernverbund stehenden Unternehmens.
13. Stornierungen durch den Besteller bedürfen der Schriftform. Wird der Vertrag auf Wunsch des Bestellers ausnahmsweise mit Einverständnis des Verlages aufgehoben, werden dem Besteller 40 % des Insertionsnettopreises berechnet. Dem Besteller wird der Nachweis gestattet, dass dem Verlag ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
14. Gelbe Seiten werden im Offset-Verfahren, vierfarbig (Euroskala), 54er AM-Raster bzw. FM- Raster gedruckt. Bei Sonderfarben erfolgt eine Umsetzung in Euroskala.
15.1 Ansprüche auf Neudruck oder Zurückhaltung von Gelbe Seiten oder auf Einfügung bzw. Versendung von Berichtigungseinträgen können von dem Besteller nicht geltend gemacht werden. Nacherfüllung ist ausgeschlossen. Bei Aufträgen für zwei Jahre werden die Mängel im zweiten Jahrgang behoben.
15.2 Zu Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist der Verlag nur verpflichtet, soweit ihm, seinen leitenden Angestellten oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verlag nur, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische, bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Nicht zu vertreten hat der Verlag, wenn einzelne Angestellte einfach fahrlässig bei der Abwicklung massenhafter Anzeigenaufträge gehandelt haben, und die Fehler durch notwendige und zumutbare Kontrolle und Überwachung nicht erkannt wurden (Ausreißer im Massengeschäft).
15.3 Änderungsmitteilungen hinsichtlich der zu veröffentlichenden Daten müssen schriftlich erfolgen. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt der Verlag keine Haftung.
15.4 Soweit der Besteller Unternehmer ist, ist die Haftung des Verlages für grobes Verschulden seiner Erfüllungsgehilfen beschränkt auf Ersatz von Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Des Weiteren ist die Haftung auf Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
15.5 Im Falle höherer Gewalt erlischt jede Verpflichtung zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadensersatz. Durch höhere Gewalt hervorgerufene Terminverzögerungen befreien allerdings nicht von der beiderseitigen Leistungspflicht.
16. Beanstandungen offensichtlicher Mängel müssen dem Verlag spätestens 30 Tage nach Erscheinen des Branchentelefonbuches (Erscheinungsdatum = Rechnungsdatum) schriftlich mitgeteilt werden, ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch.
17. Rechte des Bestellers bei Mängeln verjähren 1 Jahr nach Erscheinungsdatum (= Rechnungsdatum). Das gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlages oder seiner Erfüllungsgehilfen.
18. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Eintragung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen Bestellung zu verweigern.
19. Die Aufrechnung ist nur zulässig, wenn der zur Aufrechnung gestellte Anspruch des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
20. Sämtliche Haftungsausschlüsse und Verjährungsregeln betreffen nicht Ansprüche aus Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit.
21. Ein bestimmter Erscheinungstermin für Gelbe Seiten kann nicht vereinbart werden. Die Herausgabe des Buches richtet sich nach der entsprechenden Disposition der Deutschen Telekom Medien GmbH. Die Geltungsdauer beträgt 12 Monate; eine bis zu sechsmonatige Verlängerung oder Verkürzung der Geltungsdauer durch die Deutsche Telekom Medien GmbH wird von beiden Seiten folgenlos hingenommen.
22. Der Rechnungsbetrag wird jeweils mit Erscheinen des Buches fällig (Erscheinungsdatum = Rechnungsdatum), bei Kombination mehrerer Bücher nach Erscheinen des ersten Buches des jeweiligen Jahrganges. Der Rechnungsbetrag ist bis spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, bei einer Kombination von mehreren Büchern nach Erscheinen des ersten Buches des jeweiligen Jahrganges (Rechnungsdatum). Für Vorauszahlung des gesamten Entgelts innerhalb 14 Tagen nach Auftragsbestätigung werden 3 % Skonto gewährt. Für die Mehrwertsteuer ist der Satz maßgeblich, der bei Herausgabe des jeweiligen Buches im Erscheinungsmonat gültig ist.
23. Der Verlag kann Vorauszahlung insbesondere dann verlangen, wenn der Besteller oder ein mit ihm im Konzernverbund stehendes Unternehmen sich bei der Bezahlung anderer Aufträge im Verzug, im Vermögensverfall befindet oder illiquide ist.
24. Name und Anschrift des Bestellers sowie alle für die Auftragsabwicklung erforderlichen Daten werden in automatisierten Dateien gespeichert. Der Besteller ist damit einverstanden, dass die von ihm bestellte(n) Eintragung(en) eventuell in elektronische Verzeichnisse aufgenommen, für Informationszwecke genutzt und dabei gegebenenfalls im Rahmen der Integration aufbereitet und verändert werden kann/können.
25. Der Besteller ist damit einverstanden, dass seine bestellte(n) Eintragung(en) bzw. der Inhalt in den gemeinsamen elektronischen Verzeichnissen und Informationsdiensten von dem(n) Verlag(en) und/oder DeTeMedien veröffentlicht wird/werden, ungeachtet eines eventuellen Widerspruches gegen die Veröffentlichung des Standardeintrages in elektronischen Verzeichnissen (§10 TDSV).
26. Der Besteller wird darauf hingewiesen, dass er der Verwendung seiner E-Mail-Adresse für Werbung des Verlages widersprechen kann.
27. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Hannover, wenn der Besteller Kaufmann ist. Das gilt auch, wenn der Besteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat oder sein Wohnsitz unbekannt oder im Ausland ist.
28. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg rechtlich wirksam und am ehesten durchführbar erreicht werden kann.
(Stand: September 2009)